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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12   

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https://dejure.org/2013,102424
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12 (https://dejure.org/2013,102424)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2013 - L 4 KR 348/12 (https://dejure.org/2013,102424)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2013 - L 4 KR 348/12 (https://dejure.org/2013,102424)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass im Verhältnis zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und dem MDK Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen ausgestaltet sind (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 R; Urteil des erkennenden Senats vom 18.07.2012, Az.: L 4 KR 15/10).

    Demgemäß bestehen nach der o. g. Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2012 (a.a.O.) im Rahmen eines bis zu dreistufigen Prüfverfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten wie folgt: Zwingend sind auf der ersten Stufe der Sachverhaltserhebung zunächst die Angaben nach § 301 Abs. 1 SGB V. Danach besteht die Pflicht des Krankenhauses, der Krankenkasse bei Krankenhausbehandlung die wesentlichen Aufnahme- und Behandlungsdaten zu übermitteln.

    So folgt aus der Rechtsprechung des BSG, dass ein Verstoß gegen das Prüfverfahren nach § 275 SGB V zu einem Verwertungsverbot der im anschließenden Gerichtsverfahren ermittelten Tatsachen führen kann (BSGE 111, 58 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 24, RdNr. 30, 31 m.w.N.).

    Diesem Ziel kann nur Rechnung getragen werden, wenn auch im Rechtsstreit von der Verwertung jedenfalls solcher Beweismittel abgesehen wird, die vom Krankenhaus nicht freiwillig, sondern allein auf besondere gerichtliche Anforderung zur Verfügung gestellt worden sind (BSGE 111, 58 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 24, Rdnr. 30, BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 KR 32/12 R -).

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - stationärer Aufenthalt innerhalb der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) besteht die Grundlage der Abrechnungsprüfung in "Auffälligkeiten" einer Zwischen- oder Schlussrechnung (BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 KR 32/12 R -).

    Der Gesetzgeber hat deshalb in § 275 Abs. 1 SGB V angeordnet, dass die Krankenkassen bei medizinischen Fragestellungen verpflichtet sind, in den dort aufgelisteten Regelfällen und damit auch bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen in medizinischer Hinsicht den Medizinischen Dienst einzuschalten (BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 KR 32/12 R -).

    Diesem Ziel kann nur Rechnung getragen werden, wenn auch im Rechtsstreit von der Verwertung jedenfalls solcher Beweismittel abgesehen wird, die vom Krankenhaus nicht freiwillig, sondern allein auf besondere gerichtliche Anforderung zur Verfügung gestellt worden sind (BSGE 111, 58 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 24, Rdnr. 30, BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 KR 32/12 R -).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12
    Bei einer auf Zahlung von Behandlungskosten von Versicherten gerichteten Klage des Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse geht es um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12
    Sie entzieht den zugelassenen Leistungserbringern die Versicherten, setzt die Versicherten durch Behandlung außerhalb des Systems den Risiken unkontrollierter Behandlung aus und droht, das gesetzliche System der Kostentragung auszuhöhlen (BSG, Urteil vom 28. Juli 2008, B 1 KR 5/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 4 KR 15/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass im Verhältnis zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und dem MDK Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen ausgestaltet sind (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 R; Urteil des erkennenden Senats vom 18.07.2012, Az.: L 4 KR 15/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 4 KR 468/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12
    Die zu § 76 SGB V entwickelten Kriterien beziehen sich zwar grundsätzlich nur auf die ambulante Behandlung durch zugelassene bzw. nicht zugelassene niedergelassene Ärzte, sind jedoch auf die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus übertragbar (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012, L 4 KR 468/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2012 - L 4 KR 78/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12
    Eine geplante Behandlung steht jedoch regelmäßig einem Notfall in seiner Eigenschaft als unvermittelt aufgetretenes Akutereignis entgegen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. November 2012, L 4 KR 78/12).
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